Auszug aus der Satzung § 2 Zweck und Aufgabe
(1)Zweck des Vereins ist die Förderung der städtebaulichen Entwicklung des Kleinen Grasbrooks zu einem neuen attraktiven, lebendigen Wohnstadtteil Hamburgs. Der Satzungszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
a)Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Maßnahmen, die dazu beitragen, den Kleinen Grasbrook als Wohnstadtteil zu entwickeln; b)Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Kampagnen, die dazu dienen, den Kleinen Grasbrook ins Bewusstsein der politischen Gremien, Vereine, Institutionen und der Hamburgischen Bevölkerung zu rücken; c)Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Maßnahmen der Bildung und Weiterbildung, die die Mitglieder des Vereins oder andere Interessierte befähigen, die Ziele des Vereins besser zu vertreten;
(2)Der Verein darf keine Gewinne erstreben. |