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Der Verein / Ziele + Aufgaben

Ziele des Kleinen Grasbrook e.V.


Der Kleiner Grasbrook e.V. verfolgt das städtebauliche Ziel der Förderung des Wohnens und Lebens auf der Elbinsel Kleiner Grasbrook. Der Kleine Grasbrooks ist das fehlende Bindeglied zwischen HafenCity, Veddel und Wilhelmsburg. Durch eine städtebauliche Entwicklung des Kleinen Grasbrook rücken Veddel, Wilhelmsburg und HafenCity zusammen. Der Freihafen wird sich künftig immer weiter nach Westen verlagern. Große Teile des Kleinen Grasbrooks werden schon jetzt nicht mehr gewerblich genutzt. Diese Flächen sollen Stück für Stück für den Wohnungsbau, für Wohnungen und Stadthäuser erschlossen werden. Auch Sportstätten für eine erneute Bewerbung Hamburgs für die Olympischen Spiele lassen sich mit der Erschließung des Kleinen Grasbrooks verbinden und stellen eine sinnvolle Ergänzung dar. Hamburg wird als Stadt am Fluss erlebbarer. Dies will Kleiner Grasbrook e.V. fördern und vorantreiben. Dabei müssen selbstverständlich die Interessen der Unternehmen gewahrt werden, die auf dem Kleinen Grasbrook angesiedelt sind. Nur mit ihnen gemeinsam kann eine sinnvolle Entwicklung gewährleistet werden.



Auszug aus der Satzung

 § 2 Zweck und Aufgabe

(1)Zweck des Vereins ist die Förderung der städtebaulichen Entwicklung des Kleinen Grasbrooks zu einem neuen attraktiven, lebendigen Wohnstadtteil Hamburgs. Der Satzungszweck soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

a)Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Maßnahmen, die dazu beitragen, den Kleinen Grasbrook als Wohnstadtteil zu entwickeln;
b)Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Kampagnen, die dazu dienen, den Kleinen Grasbrook ins Bewusstsein der politischen Gremien, Vereine, Institutionen und der Hamburgi­schen Bevölkerung zu rücken;
c)Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Maßnahmen der Bildung und Weiterbildung, die die Mitglieder des Vereins oder andere Interessierte befähigen, die Ziele des Vereins besser zu vertreten;

(2)Der Verein darf keine Gewinne erstreben.


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